Diese Schul- und Hausordnung wurde von den Lehrern und Lehrerinnen, Schülern und Schülerinnen, Eltern und den sonstigen Bediensteten unserer Schule erstellt.

Ein reibungsloses Zusammenleben und Arbeiten in unserer Schule ist nur möglich, wenn alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch, dass die durch Steuer­gelder geschaffenen Anlagen und Einrichtungen pfleglich behandelt werden.

  1. Stundeneinteilung:

Große Pausen:

9.35 – 9.55 Uhr

11.30 – 11.45 Uhr

Mittagspause 13.20- 14.10 Uhr

 l. Std.  von 8.00  –  8.45 Uhr

2.Std.  von 8.50  –  9.35 Uhr

3. Std. von 9.55  –  10.40 Uhr

4. Std. von 10.45 – 11.30 Uhr

5. Std. von 11.45 – 12.30 Uhr

6. Std. von 12.35 – 13.20 Uhr

7. Std. von 13.20 – 14.10 Uhr

8. Std. von 14.10 – 14.55 Uhr

9. Std. von 15.00 – 15.45 Uhr

  1. Unterrichtsbeginn
  2. a) Die Schule ist für Schüler und Schülerinnen ab 7.30 Uhr geöffnet.
  3. b) Die Schüler werden nach dem ersten Ertönen des Pausenzeichens (Gong) von der sie unterrichtenden Lehrkraft an den verabredeten Treffpunkten abgeholt. Für den Sport­unterricht gelten Sonderregelungen (siehe Turnhallen- und Schwimmhallenpläne). Fachräume, Turnhallen und Schwimmhalle dürfen nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden.
  4. c) Jacken und Mäntel gehören nicht in den Klassenraum, sondern an die Haken im Flur. Taschen müssen so abgestellt werden, dass Treppenaufgänge, Türen und Wege frei bleiben.
  5. d) Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Klassenzimmer oder Fachraum anwesend ist, meldet sich der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin im Sekretariat.
  6. Pausenregelung
  1. a) Bei schönem Wetter gehen alle auf die Pausenhöfe. Die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 bis 6 können Spielgeräte ausleihen (Aktive Pause und Ruhezone) oder Spie­le von zu Hause mitbringen.
  2. b) Bei Regenwetter dürfen die Schüler und Schülerinnen ins Forum gehen. Die Schüler und Schülerinnen der 10. Klassen können sich dann in ihrem Aufenthaltsbereich im l. Stock aufhalten.
  3. c) Während der großen Pausen sind die Klassenzimmer und die Fachräume abgeschlos­sen. Der Aufenthalt im Tischtennisraum und in der Ruhezone ist für die Klassen 5 und 6 nach Plan gestattet.
  4. d) Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Pausenbereich der Klassen 5 und 6 sind Schüler und

Schülerinnen eingesetzt. Sie tragen zur Erkennung ihres Dienstes Ausweise.

  1. e) Die Anordnungen der Aufsichtspersonen sind zu befolgen. Abfälle gehören in die

Abfallbehälter. Das Ausspucken ist verboten. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie

müssen sauber verlassen werden.

  1. f) Nach dem ersten Gongzeichen haben sich alle unverzüglich zu den Treffpunkten zu begeben.
  2. g) Das Herumtoben auf den Fluren und an den Glastüren ist nicht erlaubt.
  1. h) Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nur mit Erlaubnis des

Klassenlehrers oder der Klassenlehrerin gestattet. Wer in der Mittagspause das

Schulgelän­de ohne Erlaubnis verlässt, entzieht sich der Aufsicht und ist nicht mehr durch die

Schule versichert.

  1. Stundenwechsel – Unterrichtsschluss

 

  1. a) Falls kein Raumwechsel erfolgt, warten die Schüler und Schülerinnen möglichst im Klassenraum auf die Lehrkraft.
  2. b) Muss ein anderer Unterrichtsraum aufgesucht werden, nehmen die Schüler ihre Schulsachen und Jacken und wechseln rasch den Raum. Für Fachräume gilt: Warten an den vereinbarten Treffpunkten.
  3. c) Wird der Raum nicht weiter benutzt, so sind vor dem Weggehen die Stühle auf die Tische zu stellen.
  4. d) Die Schüler und Schülerinnen verlassen nach Unterrichtsschluss sofort das Schul­gelände. Fahrschüler halten sich beim Busbahnhof hinter den Absperrungen auf.
  5. Ordnung in den Klassenzimmern

 

  1. a) Das Mobiliar in den Klassen- und Fachräumen wird schonend behandelt. Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen sind umgehend im Sekretariat oder bei der Schulleitung zu melden. Bei mutwilliger Zerstörung werden Schuldige zur Rechen­schaft gezogen.
  2. b) Müll und Abfälle sollen in den Klassen getrennt, gesammelt und regelmäßig entsorgt werden. Für die Trennung und das Sammeln ist jeder Einzelne, für die Entsorgung der Tafel-/0rdnungsdienst zuständig.
  3. c) Jeder ist für die Sauberkeit an seinem Platz verantwortlich. Das gilt auch für den Unter­richt in den Fachräumen und fremden Klassenräumen.
  4. d) Für das Vorhandensein von Kreide und die Sauberkeit der Tafel in den Klassenräumen ist der Tafel/Ordnungsdienst verantwortlich.
  5. e) Geldbeträge und Wertsachen dürfen nicht in Jacken oder Schultaschen verwahrt wer­den, die nicht beaufsichtigt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung.
  6. f) Kaugummikauen, Essen und Trinken während des Unterrichts sind verboten.
  7. g) Alles, was den Unterricht stört (z.B. Handys), muss abgeschaltet werden.
  8. Erkrankung/ Beurlaubung

 

  1. a) Erkrankt ein Schüler oder eine Schülerin vormittags, entscheidet der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin oder bei deren Abwesenheit die Schulleitung, ob jemand nach Hause gehen soll. Die Organisation übernimmt dann das Sekretariat.
  2. b) Können Kinder und Jugendliche wegen einer Krankheit nicht am Unterricht teilneh­men, ist eine telefonische Krankmeldung möglichst vor 8 Uhr erwünscht, andernfalls

ist das Fehlen schriftlich zu entschuldigen. Bei längerem Fehlen nach

einer telefoni­schen Krankmeldung bitten wir um eine erneute

Rückmeldung.

  1. c) Beurlaubungen bis zu einem Tag genehmigen die Klassenlehrer und Klassenlehrerin­nen, weitergehende die Schulleitung. Vor der Genehmigung stellen die Eltern einen Antrag (ein Formblatt ist im Sekretariat erhältlich).
  1. Sonstige Hinweise

 

  1. a) Die Unterrichtssprache ist Deutsch, außer in den fremdsprachlichen Fächern.
  2. b) Die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 bis 7 stellen ihre Fahrräder im Fahrrad-Stand an der Schwimmhalle ab, alle anderen auf dem Platz zwischen Schulhof und Jugendtreff. Die Fahrradständer gehören nicht zum Pausenhof, daher ist der Aufenthalt dort verboten.
  3. c) Das Rauchen ist in der Schule, auf und vor dem gesamten Schulgelände verboten.
  4. d) Das Verhalten bei Auslösung des Alarmes ist durch den Alarmplan geregelt.
  5. e) Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule sind den Schülern und Schülerinnen gegenüber weisungsbefugt. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.
  6. f) Verstöße gegen die Schulordnung ziehen Konsequenzen und Ordnungsmaßnahmen nach sich, die z.B. im Maßnahmenkatalog und durch das Schulgesetz geregelt sind. Schäden müssen vom Verursacher ersetzt werden.

Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen

  1. Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule oder zu Schul Veranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenann­ten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichge­stellte Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dies Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Warfen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
  2. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Ver­bindungen verwendet zu werden.
  3. Alle Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses Erlasses zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders ein­zugehen. Es ist daraufhin zu weisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.