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Bausteinprogramm schulischer Suchtprävention an der
OBS Garrel
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Inhaltsübersicht
1. Grundlagen schulischer Suchtprävention
2. Ziele schulischer Suchtprävention
3. Bausteine schulischer Suchtprävention an der OBS Garrel
3.1. Maßnahmen im Schulbereich
3.2. Suchtpräventive Projektarbeit an der OBS Garrel
3.2.1. Durchführung des BASS-Projektes in den Klassen 6 und 8 ( s. Anlage 1)
3.2.2. Durchführung des Multiplikatorenprojektes für Klasse 8-9,
Ausbildung zum Gesundheitslotsen – (s. Anlage 2 u. 3 Dokumentation )
4. Interventionsmöglichkeiten und Leitfaden für Lehrkräfte
bei verhaltensauffälligen Schülern der HS/RS, die Suchtmittel
konsumieren ( Stufenmodell )
4.1. Erkennen von Suchtmittelkonsum bzw. Verhaltensauffälligkeiten bei
Schülern
4.2. Notizen für die Hand des Lehrers
4.3. Rechtliche Grundlagen
4.3.1. Auszüge aus dem Betäubungsmittelgesetz ( s. Anlage 4 )
4.3.2. Das Niedersächsische Schulgesetz (s. Anlage 5 )
4.3.3. Relevante Erlasse zum Substanzkonsum und zur Suchtprävention in der
Schule ( s. Anlage 6 )
4.3.4. Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft
( s. Anlage 7 )
4.4. Regeln und disziplinarische Maßnahmen zum Suchtmittelkonsum an der
HS/RS Garrel
4.4.1. Maßnahmen Rauchen
4.4.2. Maßnahmen Alkohol
4.5. Interventionsmöglichkeiten bei Cannabiskonsum und Leitfaden für
Beratungsgespräche nach dem Stufenmodell
4.5.1. Ziel des Stufenmodells
4.5.2. Gesprächs- und Interventionstechniken ( s. Anlage 8 )
4.5.3. Strategien zur Förderung der Änderungsmotivation
( s. Anlage 9 )
4.5.4.Wenn Schüler Drogen nehmen ( s. Anlage 10 )
4.6. Interventionsmöglichkeiten am Beispiel einer Gesprächsreihe
4.6.1. Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
4.6.2. Erstes Gespräch
4.6.3. Zweites Gespräch
4.6.4. Drittes Gespräch
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Bausteinprogramm
schulischer Suchtprävention an der OBS Garrel
Entwurf
1. Grundlagen schulischer Suchtprävention
Das niedersächsische Kultusministerium verpflichtet die Schulen zur aktiven
Suchtprävention, die sie im Rahmen ihres erzieherischen Auftrages wahrnehmen
sollen. Der neue Erlass „Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der
Schule“( RdErl. D. MK vom 01.08.2005 – 23-82 114/5) verlangt von uns
Schulen, sich ein Suchtpräventionskonzept zu erarbeiten.
Schulische Suchtprävention ist sowohl aus dem erzieherischen Auftrag der
Schule heraus wie auch aus der Tatsache, dass Schule selbst als
gesellschaftliches System auf die Gesundheit der Menschen in diesem System
wirkt, ein notwendiges schulisches Aufgabenfeld.
Suchtprävention ist jedoch nur in einem „großen Konzert von Maßnahmen“
wirksam. Neben der Schule beeinflussen Familie, Freunde und nicht zuletzt die
Massenmedien die Sozialisation der Kinder, zum Teil früher einsetzend und
stärker als die Schule dies tut. Deshalb kann Schule auch nicht alle in anderen
gesellschaftlichen Kontexten entstandenen Defizite auffangen. Die Schule kann
nur einen Beitrag unter vielen leisten, damit Kinder und Jugendliche nicht
suchtkrank werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich Lehrkräfte, Eltern und
Erziehungsberechtigte, die Polizei, die Fachstelle für Suchtprävention und
andere Institutionen an „einen Tisch setzen“, ein Netzwerk bilden und so
Mitverantwortung zeigen und tragen.
Denn Suchtprävention ist eine Gemeinschaftsaufgabe und kann nicht an
einzelne Personen delegiert werden!
2. Ziele schulischer Suchtprävention
Die beste Methode Sucht zu verhindern, ist nicht Behandlung, sondern
Vorsorge. Man weiß inzwischen, dass eine erfolgreiche Vorsorge gegen Sucht
sehr viel früher beginnen kann und soll, als man bisher vermutet hat.
Suchtprävention will im Vorfeld süchtigen Verhaltens Einstellungen,
Erlebnisfähigkeit und Handlungskompetenzen so fördern, dass bei der
Bewältigung alltäglicher Lebensprobleme und Konflikte konstruktive Lösungen
gefunden werden. Es geht um die Vermittlung von Fähigkeiten zur
eigenständigen Bewältigung von Lebensaufgaben.
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Schulische Suchtprävention bedeutet vor allem Erziehungshilfen zu geben und
Kompetenzen zu fördern. 
Auch die Eltern und Erziehungsberechtigten verpflichten sich diese Ziele mitzutragen 

und die Zusammenarbeit mit der Schule durch Gesprächsbereitschaft
zu ermöglichen und bei auffälligem Verhalten ihrer Kinder gemeinsam mit der
Schule nach Lösungen zu suchen (auch Erlass vom MK und Schulordnung der
OBS Garrel).
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3. Bausteine schulischer Suchtprävention an der OBS Garrel
3.1. Maßnahmen im Schulbereich
Suchtprävention in Cloppenburg und bei Bedarf Zusammenarbeit mit der
Polizei in Garrel, der psychologischen Beratungsstelle in Cloppenburg und
der Schulpsychologin in Oldenburg.
Polizei und der Fachstelle für Suchtprävention die Aktion an unserer Schule
„Keine Kurzen für die Kurzen“.
Beratungslehrerin und der Sozialpädagogin miteinbezogen.
Drogenkonsum im Fach- und/oder Klassenunterricht in den oberen Klassen
und Themen zur Stärkung und Persönlichkeitsentwicklung in den unteren
Klassen altersgemäß behandelt.
Klassenfahrten unter dem Aspekt der
Suchtprävention – erlebnisorientiert – kreativitätsorientiert – lernorientiert.
Bereits durchgeführte Klassenfahrten: Harz – Erlebnistage – exhaust
bounding tours, Segelfahrten auf dem Yysselmeer, Sprachreisen nach
London und Frankreich mit Unterkunft in Gastfamilien.
Persönlichkeitsentwicklungsmöglichkeiten an der OBS:
– soziales Lernen im „sozialen Trainingsraum“ der Schule
– Ausbildung zum Gesundheitslotsen
– Ausbildung zum Streitschlichter
– Selbstverteidigung für Jungen
– Boxen für Anfänger
– Chearleader
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3.2. Suchtpräventive Projektarbeit an der HS/RS Garrel
3.2.1. Durchführung des BASS-Projektes – Bausteinprogramm schulischer
Suchtvorbeugung in den Klassen 6 und 8 der HS/RS Garrel
In Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtprävention und dem Arbeitskreis
„Suchtprävention“ der Schule führen Kollegen und Kolleginnen in diesem Jahr
erstmalig ein Bausteinprogramm zur Suchtprävention in den Klassen 6 und 8 der
HS/RS durch. Themen sind u. a.:
– Ursachen des Suchtmittelgebrauchs
– Meine Stärken – meine Schwächen
– Nein- Sagen
– Nähe – Distanz
– Mädchen – Jungen
– Stressbewältigung
– Körperwelten
– Angstbewältigung
– Klassenklima
– Was ich von mir selber halte


2. Jährliche Einführung in das Bausteinprogramm zur Suchtprävention/
Fortbildungsveranstaltung für Kollegen und Kolleginnen, die das Projekt in den
jeweiligen Klassen durchführen.
3. Jährliche Vorbereitung und Durchführung eines Elternabends zum BASSKonzept.
4. Evaluation am Ende der Unterrichtseinheit im Arbeitskreis „Suchtprävention“
5. Fortlaufende Weiterbildung der Beratungslehrkraft zum Projekt BASS in
Hannover.
Weitere Informationen können aus dem bereitgestellten BASS-Ordner
entnommen werden.
(nach BASS – Bausteinprogramm schulischer Suchtvorbeugung. nls Hrsg.
Niedersächsische Landesstelle gegen Suchtgefahren in Hannovers. Anlage1)
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3.2.2. Durchführung des Multiplikatorenprojektes für Klasse 8
und 9 – Ausbildung zum Gesundheitslotsen –
Ziel des Multiplikatorenprojektes ist es u.a. eine Gruppe von Jugendlichen so
weit zu fördern, dass sie als Multiplikatoren oder „Lotsen“ in ihren Cliquen und
in der Schule wirken können, um so Drogenabhängigkeit und Gewalt
einzudämmen. Neben der Sensibilisierung für das, was Sucht und Gewalt
bedeuten, sollen in der Arbeit mit den Jugendlichen vor allem Angebote stehen,
die zur Entwicklung der Persönlichkeit beitragen.
Das sind Angebote, die die Selbstwahrnehmung, Erlebnisfähigkeit und
Genussfähigkeit fördern, die helfen, mit Unsicherheit, Angst, Misserfolg und
Konflikten umzugehen und die kommunikative und soziale Fertigkeiten im
Umgang mit anderen Menschen fördern.
Kooperationspartner des Projektes waren bisher:
– Präventionsrat Garrel
– JugendGemeinschaftsWerk Cloppenburg
– Schulzentrum Garrel
– Fachstelle für Suchtprävention Cloppenburg
– Landesjugendamt
Informationen zum Inhalt des Projektes können aus den Dokumentationen der
Jahre 2002/2003 und 2003/2004 entnommen werden. ( s. Anlage 2 und 3 )
4. Interventionsmöglichkeiten und Leitfaden für Lehrkräfte bei
verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern der OBS
Garrel, die Suchtmittel konsumieren.
4.1. Erkennen von Suchtmittelkonsum bzw. Verhaltensauffälligkeiten
Die Ursachen von Suchtmittelabhängigkeit und -gefährdung sind vielfältig und
es ist schwer an äußeren Anzeichen (körperliche Ebene) einen
Suchtmittelmissbrauch zu erkennen. Viele der äußeren Anzeichen können
andere Ursachen haben (rote Augen = Erkältung). Auffällig werden die
Schüler/innen am ehesten durch Veränderungen in ihrem Verhalten.
Die/der Schüler/in können folgende Auffälligkeiten zeigen:
verlangsamtes Sprechen, vergrößerte oder verkleinerte Pupillen, Appetitlosigkeit.
sieht alles nur negativ; sieht keinen Sinn darin, sich für etwas zu engagieren,
zieht sich verstärkt zurück, lässt niemanden an sich heran, kann sich und seine
Möglichkeiten nicht richtig einschätzen, Möglichkeiten auf anstehende Probleme zu reagieren, hat oft Wutausbrüche,
reagiert mit Weglaufen oder Rückzug, wird in schwierigen Situationen schnell
aggressiv, droht mit Gewalt, weicht aus, sich eher passiv oder sehr dominant, sieht sich in sozialen Kontakten als Opfer.
Dies können Alarmzeichen sein, wenn sie stark und dauernd auftreten. Solche
Veränderungen im Schülerverhalten weisen immer auf eine kritische Phase bei
den Jugendlichen hin. Ein verstärkter Konsum von Alkohol und Drogen kann
eine mögliche Reaktion auf diese Krise sein.
( aus: nls Hannover: Cannabisprävention im Arbeitsfeld Schule. Okt. 2005,
S. 23 )
4.2. Notizen für die Hand des Lehrers
Das Notieren von Datum, Uhrzeit, Ort und der genauen Situation bei einem
Suchtmittelmissbrauch kann nützlich sein. Ein Austausch mit den
Kollegen/innen zeigt vielleicht, dass schon ähnliche Beobachtungen gemacht
wurden. Eine Überprüfung der eigenen Wahrnehmung und der gemachten
Beobachtungen gibt mehr Sicherheit, ebenso die Absprache über die weiteren
Schritte. Dadurch kann es sowohl zu einer genauen Einschätzung der Situation
kommen als auch zu einem sicheren Gefühl für ein Beratungsgespräch.
4.3. Rechtliche Grundlagen
4.3.1. Auszüge aus dem Betäubungsmittelgesetz ( Anlage 4 )
4.3.2. Das Niedersächsische Schulgesetz ( Anlage 5 )
4.3.3. Relevante Erlasse zum Substanzkonsum und zur Suchtprävention in der
Schule ( Anlage 6 )
4.3.4. Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft
( Anlage 7 )
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4.4.Disziplinarische Maßnahmen zum Suchtmittelkonsum an der
OBS Garrel ( Rauchen und Alkohol )
4.4.1. Maßnahmen Rauchen
– bei erstem Verstoß – 1. Elternbrief
– bei zweitem Verstoß – 2. Elternbrief
– bei drittem Verstoß – 3. Elternbrief und dreitägigen
Ausschluss vom Unterricht
Das Mitbringen von Zigaretten wird wie Rauchen geahndet!
4.4.2. Maßnahmen Alkohol
– Bei Alkoholmissbrauch informiert der Klassenlehrer die
Schulleitung.
– Der Schüler wird von dem Erziehungsberechtigten von der
Schule abgeholt.
4.4.3. Maßnahmen Cannabis siehe Interventionsleitfaden für Lehrkräfte
s. 4.6.2.
Mögliche disziplinarische Maßnahmen für Schüler mit süchtigem
Verhalten:
– soziale Maßnahmen
– Ausschluss von einer Klassenfahrt
– Ausschluss vom Unterricht für drei Tage
– schulinterne Arbeiten
– Anfertigen eines Referates zum Verstoß
Die Regeln machen ergänzend zum bestehenden Erlass noch einmal deutlich,
dass
– Konsum von Suchtmitteln (Alkohol, Zigaretten, Cannabis )vor und
während der Schulzeit nicht geduldet wird;
– Schüler/innen, die dem Unterricht nicht folgen können, weil sie durch
Rauschmittel nicht mehr aufnahmefähig sind, vom Unterricht
ausgeschlossen werden;
– Auch bei Schulveranstaltungen (Klassenfahrten und Schulfeste ?)
Suchtmittel verboten sind;
– Mit Weitergabe und Handel von illegalen Drogen (Cannabis)
konsequent nach Erlasslage gehandelt wird.
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4.5. Interventionsmöglichkeiten und Leitfaden für
Beratungsgespräche nach dem Stufenmodell
– für Lehrkräfte an der OBS Garrel –
An unserer Schule findet täglich eine Vielzahl von Gesprächen mit einzelnen
Schülern statt. Dabei erleben wir sowohl Erfolge als auch einen großen Teil an
Frustrationen. Gerade Gespräche mit auffälligen Schülern werden immer
häufiger geführt. Viele Lehrkräfte klagen, dass sie sich „nur“ noch mit
„auffälligen“ Schülern beschäftigen und dadurch der Rest der Klasse zu kurz
kommt. Das Ergebnis ist, dass sowohl Lehrkräfte als auch viele Schüler den
Schulalltag als unbefriedigend erleben.
Um diesen Kreis zu durchbrechen, hat sich die Einrichtung eines
Interventionsfadens in Form eines Stufenmodells als hilfreich erwiesen. Diese
Art von Stufenmodell gibt es schon seit vielen Jahren in großen Betrieben und
Firmen und hat sich im Einsatz bei suchtauffälligen Mitarbeitern bewährt.
4.5.1. Ziel des Stufenmodells
Ziel des Stufenmodells an unserer Schule ist es,
– die Ohnmacht der Lehrkraft in der Begegnung mit dem Schüler, die sich
in den letzten Monaten oder Jahren eingeschlichen hat, zu beseitigen,
– zu verhindern, dass der Schüler aus der Schulgemeinschaft fällt,
– den Schüler wieder in seine Verantwortung zu stellen,
– zu verhindern, dass Lehrer mit problematischen Schülern ihre
Verantwortung der Klasse gegenüber vernachlässigen.
Dabei geht es im Vorgehen darum:
– die Probleme klar zu benennen,
– Abmachungen mit dem Schüler/der Schülerin gemeinsam zu treffen und
– Konsequenzen aufzuzeigen und einzuhalten, wenn sich im Verhalten des
Schülers nichts verändert.
Durch das Stufenmodell wird innerhalb der Schule die Verantwortlichkeit
und Zuständigkeit geklärt. Es beinhaltet zusätzlich eine Vernetzung innerhalb
der Schule (Klassen-, Fach-, Beratungslehrer, Schulleitung) und außerhalb,
indem Institutionen und Behörden miteinbezogen werden.
4.5.2. Gesprächs- und Interventionstechniken ( s. Anlage 8 )
4.5.3. Strategien zur Förderung der Änderungsmotivation ( s. Anlage 9 )
4.5.4. Wenn Schüler Drogen nehmen ( s. Anlage 10 )
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4.6. Interventionsmöglichkeiten bei Cannabiskonsum am Beispiel
einer Gesprächsreihe
4.6.1.Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
1. Ort der Beratung
Ein ruhiger Ort für die Beratung in der Schule ist eine wichtige
Voraussetzung, um ein konstruktives Gespräch führen zu können.
2. positive Gesprächshaltung
Im Vordergrund des Gespräches mit dem Schüler sollte der Aufbau einer
vertrauensvollen Ebene und Beziehung stehen. Diese kann sich nur
entwickeln, wenn der Schüler die Lehrkraft grundsätzlich als offen und
zugewandt erlebt und nicht das Gefühl hat, für sein Verhalten abgelehnt
oder verurteilt zu werden.
3. schriftliches Festhalten von Verhaltensänderungen s. P. 3.2.
4. Ziele, die im Gespräch erreicht werden sollen, vorher festlegen
5. Klare Schritte, wie ggf. interveniert werden kann und wie konstruktiver
Druck ausgeübt werden kann, müssen vorher überlegt werden
6. Ziele und die eventuellen Konsequenzen müssen für den Schüler
deutlich sein.
4.6.2. Erstes Gespräch
Teilnehmer/innen:
1.Aufzeigen der Vorfälle bzw. Verhaltensauffälligkeiten
In einem ersten Gespräch wird der Grund für das Gespräch deutlich benannt.
(Notizen des Lehrers) Es kann sich dabei um offensichtlichen/vermuteten
Konsum handeln oder um andere Verhaltensauffälligkeiten. Wichtig ist diese
Situationen möglichst klar mit konkreten Beispielen zu benennen, z.B.
Störungen im Unterricht, Leistungsabfall…. Wichtig ist keine Debatten über den
Konsum zu führen, „es zu beweisen“, sondern Ziel des Gespräches ist es
Lösungen zu suchen bzw. Hilfe anzubieten.
2. In Ich-Botschaften sprechen und dabei auch die eigenen Gefühle
benennen.
3. Die eigene Sichtweise schildern (Betroffener)
4. Lösungsmöglichkeiten besprechen und Vereinbarung treffen
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Ziel des Gespräches ist es, zu einer Vereinbarung zu kommen, in der die
betroffene Person klar benennt, was sie an ihrem Verhalten zuerst verändern
wird. Sinnvoll ist es, gemeinsam herauszuarbeiten, welche Situationen das sein
können ohne die Ziele zu hoch zu stecken.
Hat der Schüler/ die Schülerin gedealt, sollten die Schulleitung und die Eltern
immer informiert werden.
5. Ergebnisse schriftlich festhalten und neuen Termin vereinbaren
Am Ende des Gespräches wird ein neuer Termin in drei Wochen festgelegt.
Hält der Schüler/die Schülerin sich an die Vereinbarung, bleibt es bei einem
Gespräch zu zweit und es wird eine Rückmeldung bezüglich der positiven
Verhaltensänderungen gegeben. Wird eine disziplinarische Maßnahme auferlegt,
muss diese in dem zweiten Gespräch nachbesprochen werden.
Ein Hinweis mit welchen weiteren Konsequenzen bei weiteren Vorfällen der
Schüler/die Schülerin zu rechnen hat, sollte offen angesprochen werden.
Kommt es zu weiteren Vorfällen, werden zum nächsten Gespräch die Eltern und
ggf. die Beratungslehrkraft hinzugezogen.
4.6.3. Zweites Gespräch
Teilnehmer/innen
1.Aufzeigen der erneuten Vorfälle bzw. der bestehenden Verhaltens-
auffälligkeiten
Wenn nach drei Wochen keine Verhaltensveränderungen eingetreten sind, sollte
der am Gespräch teilnehmende Personenkreis erweitert werden. Die
Hinzuziehung der Eltern versuchen viele Schüler zu verhindern bzw. nennen
Probleme mit den Eltern als Ursache des Verhaltens. (Gratwanderung für die
Lehrkraft).
Der Klassenlehrer gibt eine Schilderung der bisherigen Ereignisse, berichtet
sowohl von den Verhaltensauffälligkeiten und Vereinbarungen als auch von
deren Nichteinhaltung.
Steht hinter den Verhaltensauffälligkeiten aus Sicht der Lehrkraft ein
Suchtmittelmissbrauch, sollte dies benannt werden.
2. Lösungsmöglichkeiten besprechen und Vereinbarung treffen
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Ziel ist es, gemeinsam mit den Eltern nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen,
um dann mit Hilfe von klar abgesprochenen Vereinbarungen eine Veränderung
des Verhaltens zu bewirken (ihre Sicht der Situation, Verhalten zu Hause )
Je nach Problemlage sollten entsprechende Hilfsangebote
(Erziehungsberatungsstelle, Jugendamt ) mitgeteilt werden.
Die zu erwartenden Konsequenzen bei weiteren Vorfällen werden benannt.
3. Ergebnisse schriftlich festhalten und neuen Termin festlegen (3 Wochen)
4.6.4. Drittes Gespräch
Teilnehmer/innen
Beratungsstelle
Durch die Teilnahme des Jugendamtes und/oder der Erziehungs- und
Beratungsstelle wird die Wichtigkeit des Gespräches deutlich!
1. Aufzeigen der erneuten Vorfälle bzw. der bestehenden Verhaltensauf-
fälligkeiten
– Schilderung der aktuellen Situation von Seiten der Lehrkraft und die
bisher unternommenen Schritte mit dem Hinweis auf die mangelnde
Mitarbeit an einer Lösung seitens des Schülers. Die Schulleitung sollte
dem Schüler noch einmal das Ziel dieser Interventionen verdeutlichen und
darauf hinweisen, dass die Lehrkräfte bei der Krise helfen wollen um
einen Verbleib an der Schule zu erreichen.
2. Lösungsmöglichkeiten besprechen und Vereinbarung treffen
– Gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten suchen um dann mit Hilfe klar
formulierter Vereinbarungen eine Veränderung des Verhaltens zu
bewirken.
– Wenn es zu einem dritten Gespräch kommt, kann davon ausgegangen
werden, dass die Probleme und Schwierigkeiten größer sind und externe
Hilfe ( Beratungsstellen, Jugendamt, Schulpsychologin ) notwendig sind.
– Arbeitet der Schüler jedoch nicht mit und hält die neu festgelegten
Vereinbarungen nicht ein, werden bei den nächsten Auffälligkeiten die
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nächsten Konsequenzen erfolgen. ( Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen, s. Erlass Anhang 5 )
– Kommt es zu einem dritten Gespräch, ist davon auszugehen, dass es im
Elternhaus schwerwiegendere Probleme oder auch Suchtprobleme gibt.
Nicht auszuschließen sind psychische Probleme oder Suchtprobleme bei
den Eltern bzw. bei einem Elternteil.
– Durch die Teilnahme des Jugendamtes oder eines Vertreters einer
Beratungsstelle soll den Eltern und dem Schüler verdeutlicht werden, dass
an dieser Stelle die Schule keine Hilfe mehr leisten kann, sondern externe
Hilfe notwendig ist. Bei bestehenden Suchtproblemen der Eltern muss
diesen verdeutlicht werden, dass die Verhaltensauffälligkeiten beim
eigenen Kind Folge der familiären Suchtprobleme sind.
– Die unter Umständen schwierige Situation im Elternhaus erklärt das
Fehlverhalten des Schülers, nimmt ihn aber nicht aus der Verantwortung,
sein eigenes Verhalten zu verändern bzw. Vereinbarungen mit der Schule
einzuhalten. Die angekündigten Konsequenzen (Klassenwechsel) müssen
umgesetzt werden.
– Weiterhin sollte dem Schüler klar mitgeteilt werden, dass es für die
Lehrer und die Schulleitung nicht mehr möglich ist, sich mit ihm zu
solidarisieren, trotz seiner persönlichen Probleme.
– Den Eltern und dem Jugendlichen muss klar sein, dass der endgültige
Schulausschluss bevorsteht, falls wieder gegen die neu abgesprochen
Vereinbarungen verstoßen wird.
3. Ergebnisse schriftlich festhalten und neuen Termin vereinbaren
( aus: nls (Hg.): Cannabiskonsum im Arbeitsfeld Schule. Oktober 2005,
S.23ff)
Weiterführende Literatur zu dieser Thematik ist im bereitgestellten Ordner
„Suchtprävention“ zu finden.
A. Fischer- Kösterke Mai 2006